Laut einem Urteil des Münchener Landgerichts vom 20.01.2022 kann bei nachladenden Schriftarten von Google eine Schadensersatzforderung auf Dich zukommen. Dies ist vor allem darin begründet, dass Daten in die USA ohne Einwilligung des Besuchers und technischer Notwendigkeit gesendet werden.
Dieser Umstand führt seit einiger Zeit zu einer Abmahnwelle und sorgt für viel Aufregung unter den Webseitenbetreibern. Ob die Abmahnungen, die oft nach Massenabmahnung aussehen, rechtlich in Ordnung sind bleibt dahingestellt.
Als Webseitenbetreiber solltest du darauf achten, dass es erst gar nicht zu einer möglichen Abmahnung kommt. Der Schritt besteht darin festzustellen, ob Google Fonts nachgeladenen werden. Nutze hierfür unseren Google Font Checker.
Der zweite Schritt besteht darin, Google Fonts lokal einzubinden oder auf Google Fonts zu verzichten, sollten auf deiner Seite Google Fonts nachgeladen werden. Wir helfen wir dir gerne dabei weiter. Nutzen hierfür unsere Terminbuchungstool unterhalb des Font Checkers.